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Verpflichtende Quote für Öko-Fahrzeuge

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2021/192Die Presse - Recht 2021, 20 Heft 24 v. 17.6.2021

Öffentliche Hand muss Mindestquoten einhalten.

Wien. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen, aber auch staatlich beherrschte Einrichtungen und Gesellschaften müssen in Zukunft Mindestquoten bei der Beschaffung von Öko-Fahrzeugen erfüllen, andernfalls drohen Geldbußen. Der Umstieg auf emissionsfreie Autos, Lkw und Busse wird in den kommenden Jahren mit über 250 Mio. Euro gefördert, das Geld stammt aus dem europäischen Wiederaufbaufonds.

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