[MGO]

Wien. Wenn ein Mitarbeiter ein Unternehmen verlässt – was passiert dann mit seinem dienstlichen Mailaccount? Muss die Mailadresse sofort gelöscht werden? Oder kann es Gründe geben, die den Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum zur Einsichtnahme in eingehende Mails berechtigen?