[MGO]
Wien. Die diversen Staatshilfen, die Unternehmen covidbedingt erhalten, spielen inzwischen auch eine immer größere Rolle im sogenannten Mietenstreit. Es geht dabei um den Entfall bzw. die Minderung des Bestandzinses, wenn Geschäftslokale aufgrund der Pandemie nicht oder nur eingeschränkt benützbar sind (§§ 1104 f ABGB). Das betrifft sehr viele Betriebe, zu den besonders betroffenen Branchen zählen unter anderem Gastronomie und Hotellerie, für die in acht Bundesländern immer noch der harte Lockdown gilt. Aber auch für weite Teile des Handels in Ostösterreich gab es erst Anfang der Woche die ersten Lockerungen.

