Förderanträge. Bei falschen bzw. irreführenden Angaben kann Vertragsstrafe drohen.
Wien. Im Zuge der aktuellen Diskussion kam auch die Frage aufs Tapet, ob tatsächlich „Verwaltungsstrafen“ drohen, wenn z. B. beim Fixkostenzuschuss gegen die Förderrichtlinien verstoßen wird. Auch dazu gibt es nun eine Auskunft des Finanzministerium (BMF).

