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Wer über Poller fällt, ist selbst schuld

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/36Die Presse - Recht 2020, 9 Heft 6 v. 3.2.2020

OGH fordert von Fußgängern Aufmerksamkeit ein.

Wien. Es waren kniehohe Marmorpoller, die einer Frau in einer Fußgängerzone zum Verhängnis wurden. Sie klagte die Stadtgemeinde. Doch der Oberste Gerichtshof betont nun, dass man von Fußgängern eine gewisse Aufmerksamkeit einfordern muss.

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