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Coronavirus: Was gilt im Job?

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2020/37Die Presse - Recht 2020, 15 Heft 6 v. 6.2.2020

Wien. Die Bedrohung durch die Grippe ist größer – die Angst vor dem Coronavirus geht dennoch um. Auch in Unternehmen. Und das nicht ohne Grund: In Bayern etwa bleibt der Firmensitz des Autozulieferers Webasto bis auf Weiteres geschlossen, weil eine Mitarbeiterin aus China das Virus eingeschleppt hat. Kein Wunder also, dass sich jetzt viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer Sorgen machen. Aber wie kann man mit dem Risiko umgehen, und welche arbeitsrechtlichen Regeln gelten dafür überhaupt?

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