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Wem die Insolvenzrechtsreform nützt

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2020/398Die Presse - Recht 2020, 20 Heft 51 v. 17.12.2020

Pleiten. Ab Februar müssen Insolvenzen wieder gemeldet werden. Im selben Atemzug plant das Justizministerium mittels einer Novelle, die Entschuldungsfrist von fünf auf drei Jahre zu verkürzen, und tritt damit einigen auf die Füße.

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