Verwaltungsgerichtshof. Anbieter dürfen Kunden nicht mit "Paketlösungen" zu lange an sich binden.
Wien. Ein Mobilfunkvertrag und dazu ein verbilligtes Handy: Solche Paketlösungen werden oft angeboten. Aber wie muss der Vertrag ausgestaltet sein? Das war Thema in einem von der Regulierungsbehörde angestrengten Verfahren gegen einen Mobilfunkanbieter, das vor dem Verwaltungsgerichtshof landete.

