Höchstgericht. Eine Plattform managt für Kunden den Wechsel zum jeweils billigsten Anbieter, ein Stromlieferant wollte das nicht akzeptieren. Entscheiden musste der OGH.
Höchstgericht. Eine Plattform managt für Kunden den Wechsel zum jeweils billigsten Anbieter, ein Stromlieferant wollte das nicht akzeptieren. Entscheiden musste der OGH.
