Wien. Vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte es noch gut für den Eishockeycrack ausgesehen. Sein Anliegen sei mit dem im Jahr 2014 entschiedenen Fall eines Balletttänzers zu vergleichen, hatte die erste Instanz gemeint. Darum wollte sie dem Antrag des jungen Manns stattgeben. Doch daraus wird nun doch nichts.

