Auch Aufklärung über konservative Therapie nötig.
Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) nimmt in einer aktuellen Entscheidung Mediziner in die Pflicht, ihre Patienten umfassend zu informieren. Und sie insbesondere über Alternativen zu einer Operation aufzuklären.
In dem Fall hatte ein Patient nach einer OP Schadenersatz und die Rückerstattung der Kosten gefordert. Der Arzt und seine Versicherung verweigerten dies. Sie wandten ein, dass für den Patienten in Wahrheit keine Behandlungsalternativen bestanden hätten.

