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STREITFALL der Woche: Hanfblüten sind eher kein Luftverbesserer

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2020/247Die Presse - Recht 2020, 18 Heft 32 v. 6.8.2020

Ausschließlich als Aromaprodukt zur Verbesserung des Raumklimas habe er getrocknete Hanfblüten angeboten. So verteidigte sich ein Automatenbetreiber aus Graz, nachdem er für Verstöße gegen das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) eine Strafe ausgefasst hatte.

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