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Geheimnisschutz ist Chefsache

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2020/248Die Presse - Recht 2020, 18 Heft 32 v. 6.8.2020

Home-Office. Wenn Arbeitnehmer im eigenen Wohnzimmer werken – wie wird dort mit Geschäftsgeheimnissen umgegangen? Das kann ganz überraschend zur Gretchenfrage werden.

[Getty Images]

Die Unterlagen sollten hier nicht offen liegen bleiben, wenn man den Arbeitsplatz verlässt.

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