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Unscharfes Radarfoto reicht nicht für Strafe

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2020/199Die Presse - Recht 2020, 13 Heft 26 v. 22.6.2020

[Clemens Fabry]

Achtung Kamera: Wenn Personen nur schemenhaft erkennbar sind, muss die Behörde weitere Beweise erheben.

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