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Mildere Buße für Tabledance

RechtspanoramaPhilipp aichingerDie Presse - Recht 2020/200Die Presse - Recht 2020, 13 Heft 26 v. 22.6.2020

Wien. So hart die Coronazeit für viele Unternehmer auch ist: Die damit einhergehenden finanziellen Probleme können bei Gericht für eine Herabsetzung von Verwaltungsstrafen sorgen. Das zeigt der Fall eines Lokals, das im heiligen Land Tirol ohne behördliche Bewilligung Tabledanceveranstaltungen abgehalten hat.

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