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Wer bleibt nach Ostern beim Kind?

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2020/113Die Presse - Recht 2020, 19 Heft 15 v. 9.4.2020

[MGO]

Wien. Nach Ostern soll die Wirtschaft in Österreich schrittweise wieder hochgefahren werden. Zunächst dürfen kleinere Geschäfte und Handwerksbetriebe sowie Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen, Anfang Mai sollen dann der gesamte stationäre Handel sowie Friseurbetriebe aufsperren dürfen. In den betroffenen Unternehmen überwiegt die Erleichterung – viele Eltern fragen sich aber, wie sie die Wiederaufnahme ihrer Arbeit mit der Kinderbetreuung vereinbaren sollen. Denn Kindergärten und Schulen bleiben – von der auch derzeit angebotenen Notbetreuung abgesehen – noch bis mindestens Mitte Mai geschlossen.

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