Erleichterungen gelten jedoch nur vorübergehend.
Wien. Im Zuge des jüngsten Covid-19-Gesetzespaketes wurden neben Neuerungen bei der Sonderbetreuungszeit auch weitere Regelungen erlassen, die für Berufstätige relevant sind. Unter anderem soll ein Bonus, der Beschäftigten für ihren Einsatz während der Corona-Krise gewährt wird, bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei bleiben.

