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Sturz nicht als Arbeitsunfall anerkannt

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2020/69Die Presse - Recht 2020, 15 Heft 10 v. 2.3.2020

[Feature: GEPA-Pictures/Markus Oberlaender]

Ob ein Motocrossfahrer als Dienstnehmer gilt, hängt davon ab, wie stark er in den Betrieb seines Sponsors eingebunden ist.

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