Unglück wurde als Arbeitsunfall anerkannt.
Wien. Der Achillessehnenriss sei auf das bloße Laufen und nicht auf ein traumatisches Ereignis zurückzuführen. Deswegen liege kein Arbeitsunfall vor, meinte die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt zum Fall eines Feuerwehrmanns. Doch sie sollte sich täuschen.

