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Fassade abklopfen nicht nötig

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2019/376Die Presse - Recht 2019, 15 Heft 48 v. 25.11.2019

Schadenersatz II. Einer Passantin fiel das Zierstück eines Gesimses auf den Kopf. Die Hauseigentümerin hafte nicht, urteilt der OGH.

Wien. Wie genau müssen Hauseigentümer überprüfen, ob von ihrem Gebäude eine Gefahr ausgeht? Diese Frage musste in einem aktuellen Fall geklärt werden. Eine Frau, die aus 15 Metern Höhe am Kopf getroffen worden war, hatte geklagt. Das Zierstück eines Gesimses hatte die Passantin verletzt.

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