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Verkehrssündenmachen noch keinen Video-Star

RechtspanoramaMarkus Gaderer /Julia WagnerDie Presse - Recht 2019/377Die Presse - Recht 2019, 16 Heft 48 v. 25.11.2019

[Bloomberg/ Xaume Olleros]

Ein Video ist mit dem Smartphone schnell gemacht. Aber nicht immer darf man es weiterverbreiten.

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