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Mit den Kindern geschrien: Frau muss ausziehen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2019/351Die Presse - Recht 2019, 15 Heft 45 v. 4.11.2019

Mietrecht. Auch der Hund hatte zu viel Lärm erzeugt.

Wien. Weil Geräusche aus ihrer Wohnung regelmäßig die Nachbarn aufgeweckt haben, muss eine Frau aus ihrer Wiener Wohnung ausziehen. Die Frau hatte wiederholt frühmorgens laut mit ihren Kleinkindern geschrien und die Türen geschlagen. Überdies bellte ihr Hund, wann immer jemand an der Tür vorbeiging, oder das Tier ein anderes Geräusch vernahm.

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