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Kommt es beim letzten Willen aufs Motiv an?

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2019/352Die Presse - Recht 2019, 22 Heft 45 v. 7.11.2019

Wien. Wer jemanden als Erben einsetzt – oder sein Testament ändert und seinen bisherigen Haupterben streicht –, hat dafür meist einen schwerwiegenden Grund. Aber soll man den an die große Glocke hängen? Das kommt ganz darauf an, wie eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt: Wird dieses deklarierte Motiv nämlich bei einem Erbschaftsstreit entkräftet und kommt das Gericht zu dem Schluss, dass sich der Erblasser geirrt hat, kann es sein, dass das Testament ungültig wird. Dann erbt nicht die dort genannte Person, sondern jemand anderer. Und vielleicht will man das ja auch so. Vielleicht aber auch nicht.

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