Versicherung. Streit um Haftungsgrenzen geklärt.
Wien. Kommt es zu einem Einbruch in die Wohnung, verweisen Versicherungen gern auf das Kleingedruckte im Vertrag. Dort stehen Höchstbeträge, die im Schadensfall gezahlt werden. Doch nun wurde in einem Fall auch darum gestritten, inwiefern Eheringe unter die Wertebegrenzung für Schmuck fallen.

