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Wien. Zerbrochene Gläser, Streit unter Gästen, ein in die Menge springender Kellner und ein rutschiger Boden: An diesem Ballabend vor vier Jahren soll so einiges passiert ein. Doch inwieweit muss der Gast aufpassen, dass ihm nichts passiert? Und wann hat der Veranstalter für den Schaden aufzukommen? Fragen, die nun der Oberste Gerichtshof (OGH) klärte.

