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Rauchfangkehrer erhalten länderweise verschieden viel Schmutzzulage (acht bis 20 %). Ein Finanzamt in Tirol wollte nur die Untergrenze steuerfrei stellen, das Bundesfinanzgericht die kollektivvertraglichen 18 %. Der VwGH hob dies auf: Eine Begründung für die starke Abweichung vom Schnitt fehlt (Ra 2017/15/0025).

