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Nach Hagel: Kunde darf Auto ablehnen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2019/5Die Presse - Recht 2019, 13 Heft 2 v. 7.1.2019

Trotz Schadensbehebung gilt der Wagen nicht als neu.

Wien. Ein Autohändler ist mit der Klage gegen einen Kunden vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) abgeblitzt. Der Mann hat es abgelehnt, den bestellten Wagen um rund 27.000 Euro zu kaufen. Das Auto ist beim Transport beschädigt worden (150 bis 200 Dellen am Dach). Der Händler ließ den Schaden reparieren, doch zumindest eine beschädigte Zierleiste bei der Tür blieb bestehen.

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