RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2019/126Die Presse - Recht 2019, 13 Heft 15 v. 8.4.2019
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Auf Papamonat darf man nur gehen, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die Regeln für den dann fälligen Familienzeitbonus dürfen laut einem Urteil aber nicht zu strikt gezogen werden.