Körperverletzung. Buslenker sind vom Strafrecht besonders geschützt. Auch, wenn sie außerhalb des Gefährts Passagieren helfen, sagt der OGH.
Körperverletzung. Buslenker sind vom Strafrecht besonders geschützt. Auch, wenn sie außerhalb des Gefährts Passagieren helfen, sagt der OGH.
