Richtiger Paragraf für kuriose Straftat gefunden.
Wien. Es ist kein alltäglicher Fall, über den der Oberste Gerichtshof (OGH) abzusprechen hatte. Geklärt werden musste, wie es strafrechtlich zu beurteilen ist, wenn jemand für einen anderen einen Schatz versteckt und in Beton eingießt. Aber später den Schatz wieder holt und sich widerrechtlich aneignet.

