Kränkung II. In einem Kommentar darf ein Redakteur nicht behaupten, die Partei könnte Verletzungen der Wahlordnung provoziert haben.
Wien. Darf man als Journalist den Verdacht äußern, dass die Freiheitlichen rund um ihren damaligen Kandidaten Norbert Hofer die Anfechtung der Hofburg-Wahl 2016 provoziert haben? Diese Frage musste der Oberste Gerichtshof (OGH) im Streit der FPÖ mit einer Tageszeitung klären.

