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URTEIL DER WOCHE

Economist: WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2018/319Die Presse - Recht 2018, 19 Heft 39 v. 27.9.2018

Bezeichnung auf Saftetikett ist irreführend.

Was darf man erwarten, wenn ein Fruchtsaft sich mit der Bezeichnung "tropisch" schmückt? Damit musste sich kürzlich das Landesgericht Salzburg befassen. Es ging um eine Fruchtsaftmischung, die von innocent Alps GmbH vertrieben wurde, "Tropical Juice" stand auf dem Flaschenetikett. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

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