[Illustration: Die Presse/Goleminov]
Wien. Wenn man als Dienstnehmer eine Mitarbeiterbeteiligung hält: Muss man sich dann neuerdings Sorgen machen, zur Kasse gebeten zu werden, sollte die Firma pleitegehen? Seit einer kürzlich ergangenen OGH-Entscheidung steht diese Frage im Raum. Und zwar für gar nicht so wenige Arbeitnehmer: Man kann davon ausgehen, dass eine sechsstellige Zahl von Beschäftigten in Österreich in irgendeiner Form am Arbeitgeberunternehmen beteiligt ist.

