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Unterschrift ersetzt ärztliche Aufklärung nicht

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2018/309Die Presse - Recht 2018, 15 Heft 38 v. 17.9.2018

Mediziner haftet, weil er kein Gespräch mit Patientin führte.

Wien. Der Oberste Gerichtshof nimmt Mediziner in die Verantwortung. Es reiche nicht, Patienten eine Zustimmungserklärung unterschreiben zu lassen, auch wenn darin über die Risken der geplanten Operation informiert wird.

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