Grünes Schild und Aufschrift ersetzen blaues Schild nicht.
Wien. Was für Normalbürger wie ein Radweg ausschaut, muss für Juristen noch keiner sein. Das zeigt ein aktueller Fall.
Eine Radfahrerin war erschrocken, als der Lkw in den Radweg einfuhr. Im Zuge der Vollbremsung überschlug sich die Frau und verletzte sich. Während sie meinte, dass der Lkw den Weg nicht ohne genaues Schauen hätte überqueren dürfen, wandte die Versicherung des Lkw ein, dass es sich um gar keinen Radweg gehandelt habe. Die Bodenaufschrift sei nur ein touristischer Hinweis, auch die grüne Beschilderung mache den Weg nicht zum Radweg. Die Frau hätte daher besser aufpassen müssen.

