Kundendienst. OGH klärt: Heiztechniker sind unterwegs zum ersten und vom letzten Kunden im Dienst.
Wien. Nachdem die Koalition und die Neos flexiblere Arbeitszeitregeln beschlossen haben, lässt nun der Oberste Gerichtshof (OGH) mit einer arbeitnehmerfreundlichen Entscheidung zum Thema aufhorchen: Der Weg zur und von der Arbeit kann demnach unter bestimmten Voraussetzungen als voll zu bezahlende Dienstzeit gelten.

