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Mit Netbanking 12.880 Euro verloren

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2018/280Die Presse - Recht 2018, 7 Heft 34 v. 20.8.2018

Grob fahrlässig. Bankkunde, dessen Computer geknackt worden war, überprüfte TACSMS nicht und verriet am Telefon seinen Freigabe-Code. Er muss den Schaden tragen.

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