Grob fahrlässig. Bankkunde, dessen Computer geknackt worden war, überprüfte TACSMS nicht und verriet am Telefon seinen Freigabe-Code. Er muss den Schaden tragen.
Grob fahrlässig. Bankkunde, dessen Computer geknackt worden war, überprüfte TACSMS nicht und verriet am Telefon seinen Freigabe-Code. Er muss den Schaden tragen.
