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Crowdinvesting: Zugang wird erleichtert

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2018/262Die Presse - Recht 2018, 18 Heft 31 v. 2.8.2018

Öffnung für Großfirmen, höhere Schwellenwerte.

Wien. Seit gestern, Mittwoch, ist die Novelle zum Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) in Kraft. Beim Crowdinvesting muss der Emittent demnach nicht mehr unter die KMU-Definition fallen. Die Novelle zielt auch nicht mehr auf einzelne Finanzierungsinstrumente ab, sondern allgemein auf Wertpapiere und Veranlagungen.

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