Öffnung für Großfirmen, höhere Schwellenwerte.
Wien. Seit gestern, Mittwoch, ist die Novelle zum Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) in Kraft. Beim Crowdinvesting muss der Emittent demnach nicht mehr unter die KMU-Definition fallen. Die Novelle zielt auch nicht mehr auf einzelne Finanzierungsinstrumente ab, sondern allgemein auf Wertpapiere und Veranlagungen.

