Kennzeichnung. Schilder müssen nicht unbedingt von der Straße aus zu sehen sein.
Wien. Rauchen in Lokalen bleibt zwar nach dem Entschluss der Koalition weiter nicht generell verboten, aber wo es erlaubt ist und wo verboten, muss klar gekennzeichnet sein. Der Wiener Magistrat und das Landesverwaltungsgericht haben in einem Fall allerdings sogar zu viel verlangt, hat nun der Verwaltungsgerichtshof entschieden.

