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Megafon macht Demonstrantin nicht zu Veranstalterin

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2018/174Die Presse - Recht 2018, 15 Heft 19 v. 7.5.2018

[AFP]

Anordnungen per Megafon könnten für Veranstalterrolle seines Benützers (im Bild der französische Eisenbahnerstreik) sprechen.

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