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VwGH billigt Aus für „von“ vor Namen

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2018/99Die Presse - Recht 2018, 14 Heft 11 v. 12.3.2018

Wien. Darf der Wiener Magistrat knapp hundert Jahre nach Inkrafttreten des Adelsaufhebungsgesetzes das Wörtchen „von“ vor längst offiziell eingetragenen Familiennamen streichen? Diese Frage hat jetzt den Verwaltungsgerichtshof beschäftigt, nachdem sich das Ehepaar „von H.“ an ihn gewandt hatte.

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