Wien. Darf der Wiener Magistrat knapp hundert Jahre nach Inkrafttreten des Adelsaufhebungsgesetzes das Wörtchen „von“ vor längst offiziell eingetragenen Familiennamen streichen? Diese Frage hat jetzt den Verwaltungsgerichtshof beschäftigt, nachdem sich das Ehepaar „von H.“ an ihn gewandt hatte.

