Wien. Bekanntlich hat die rotschwarze Koalition voriges Jahr eine substanzielle, allerdings auch kontroversielle Erleichterung des Privatkonkurses für Schuldner umgesetzt. Unter dem Vorhaben „Zweite Chance – ein modernes Insolvenzrecht“ (so das Regierungsprogramm vom Jänner 2017) sollten vor allem hoch verschuldete Personen, primär wohl ehemalige Unternehmer, im Einklang mit einem Generalvorhaben der EU, eine Erleichterung der Restschuldbefreiung erlangen. Dies wurde nach intensiver Diskussion beschlossen. Die Eckpfeiler dieser Gesetzesnovelle traten am 1. August und am 1. November 2017 in Kraft. Fortan gibt es keine Mindestquote mehr, und das Abschöpfungsverfahren wird auf fünf (bisher sieben) Jahre verkürzt.

