Wien. Ein einmal gemachtes Geschenk kann man zwar wegen groben Undanks widerrufen, das ist aber eine schwierige Angelegenheit, wie eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs verdeutlicht.
Wien. Ein einmal gemachtes Geschenk kann man zwar wegen groben Undanks widerrufen, das ist aber eine schwierige Angelegenheit, wie eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs verdeutlicht.
