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Stalking nicht Grund genug, um Geschenk zu widerrufen

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2017/113Die Presse - Recht 2017, 13 Heft 9 v. 27.2.2017

Wien. Ein einmal gemachtes Geschenk kann man zwar wegen groben Undanks widerrufen, das ist aber eine schwierige Angelegenheit, wie eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs verdeutlicht.

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