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Fiktive Beihilfe schmälert nicht Studienbeihilfe

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2017/62Die Presse - Recht 2017, 15 Heft 5 v. 30.1.2017

Die Kinderbeihilfe ist nur anzurechnen, wenn ein Anspruch auf sie besteht.

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