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Auch ein freundlicher Polizist übt Zwang aus

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2017/63Die Presse - Recht 2017, 15 Heft 5 v. 30.1.2017

Beschwerde. Selbst wenn man einer Anweisung rasch Folge leistet, kann man gegen diese rechtlich vorgehen.

Wien. Um polizeiliche Maßnahmen zu bekämpfen, ist es nicht nötig, sich von den Beamten wegtragen zu lassen oder das zumindest fürchten zu müssen. Man kann sich auch freundlich zu etwas zwingen lassen. Um diese Feststellung zu erreichen, musste ein Mann aber bis zum Höchstgericht gehen.

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