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Erhöht Parteisteuer den Unterhaltsanspruch?

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2017/49Die Presse - Recht 2017, 15 Heft 4 v. 23.1.2017

Alimente. OGH will nicht so einfach hinnehmen, dass man ein Mandat nur haben kann, wenn man Parteisteuer zahlt.

Wien. Auf dem Arbeitsmarkt gilt sie laut Gericht als so gut wie unvermittelbar, eine politische Funktion in einem Gemeinderat hat eine in einen Unterhaltsstreit verwickelte Frau aber inne. Die Frage, inwieweit sie sich das aus ihrem Mandat resultierenden Einkommen anrechnen lassen muss, beschäftigte nun auch den Obersten Gerichtshof (OGH).

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