"Krone" nahm Exklusivität zu Unrecht in Anspruch.
Wien. Wenn eine Zeitung behauptet, Informationen "exklusiv" zu verbreiten, dürfen die Leser erwarten, dass ihr Blatt nicht bloß früher, sondern (am jeweiligen Tag) als einziges darüber berichtet. Steht die gleiche Information auch in einer anderen Zeitung, so kann die Behauptung einer exklusiven Berichterstattung als irreführende Geschäftspraktik (§ 2 UWG) verboten sein.

