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Efta-Gericht stärkt Recht auf Anwalt

Economist: WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2017/531Die Presse - Recht 2017, 18 Heft 49 v. 7.12.2017

Wien. Auch wenn man rechtsschutzversichert ist, darf man selbst einen Rechtsanwalt beauftragen. Versicherungsbedingungen, die das verbieten, sind mit EU-Recht unvereinbar. Zu diesem Schluss kam kürzlich der Efta-Gerichtshof in einem Streitfall aus Liechtenstein.

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